* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
Andreas Moser
Versicherungsfachmann BWV Finanzanlagenfachmann IHK
Tel: 04307/900220
Mobil: 0171/5337530